Es gab also am 9.2.2010 eine zu erwartende Entscheidung des Verfassungsgerichts. Das Urteil kann man ja getrost als eine “Watschen” gegen die damalige Rot-Grüne Bundesregierung werten. Dillentatisch wurde das Gesetz gemacht, so kann man die Äußerungen des Gerichts interpretieren. Wer sich den Wortlaut antun will, der findet ihn hier.
Das Gericht hat jedenfalls nicht gesagt, dass die Regelsätze zu niedrig seien. Das Urteil kann sogar dahingehen interpretiert werden, dass die Regelsätze weiter reduziert werden dürfen. Es muss halt nur inteligenter begründet werden. Der Kampf gegen dieses Gesetz ist halt noch lange nicht zu Ende.
Bis zum Jahresende geht es natürlich auch darum, wie Punkt 4 des Urteils umgesetzt wird. Wird z.B. ein unabweisbarer Bedarf anerkannt, wenn dauerhafte Bildungsausgaben erforderlich sind. Bekanntermaßen ist ja Bildung für Hatz IV Empfänger nicht worgesehen. Und das trifft ja dannn auch die Kinder.